Was zahlt die Kasse?
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres werden die Kosten beim Vorliegen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG, ein ausreichender Schweregrad der Fehlstellung) übernommen. Die Patienten tragen einen Anteil von 20% (bzw. 10% bei behandelten Geschwisterkindern) der Gesamtkosten, die durch die Quartalsabrechnung beglichen werden müssen. Diese Kosten werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurück erstattet.
Die Regelung des Gesetzgebers und damit die Kassenleistung basiert auf einer ausreichenden, wirtschaftlich zweckmäßigen Behandlung. Darin enthalten sind Standards der Brackets, Bögen und Behandlungstechniken. Faktoren wie Ästhetik, Komfort, maximale Sicherheit und Einsatz von innovativen bzw. zeitgemäßen Behandlungsmethoden und Materialien im Hinblick auf den Behandlungserfolg finden leider keine Berücksichtigung. Sie haben aber die Möglichkeit eine schnellere, schmerzfreiere, schonende und ästhetische Behandlung zu wählen, welche eine private Zuzahlung erfordert. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen Kosten der kieferorthopädischen Kinderbehandlung.
Bei privat versicherten Patienten hängt es von Ihrem Versicherungsschutz und -tarif ab, ob und wie viel die private Krankenkasse von den Behandlungskosten übernimmt.